Fördergrundsätze der TAG Miteinander Stiftung

Die nachfolgenden Fördergrundsätze der TAG Miteinander Stiftung (nachstehend auch „Stiftung“) geben Antragsteller*innen Hinweise, welche Grundsätze die Stiftung verfolgt und welche Werte sie vertritt, die die Grundlage der Zusammenarbeit zwischen der TAG Miteinander Stiftung und dem/ der Geförderten bilden.

I. Stiftungszweck und Förderschwerpunkte

Als gemeinnützige Stiftung des bürgerlichen Rechts will die TAG Miteinander Stiftung dazu beitragen, dass Menschen in guten Verhältnissen leben und Freude am Miteinander und gelebter Nachbarschaft haben. Sie unterstützt und fördert insbesondere zu dem Zweck die Lebensbedingungen und Bedingungen des sozialen und kulturellen Umfeldes

  1. durch die Förderung konkreter Kinder- und Jugendprojekte von gemeinnützigen Institutionen, die sich mit der Aus- und Fortbildung und sportlichen sowie kulturellen Betätigung von Kindern und Jugendlichen befassen,
  2. durch die Förderung konkreter Projekte zur Alten- und Seniorenbetreuung einschließlich kultureller Veranstaltungen und Institutionen sowie
  3. durch die Förderung von konkreten Projekten zur Verbesserung und Förderung des sozialen Umfeldes und des sozialen Miteinanders (z. B. Begegnungsstätten) zu verbessern sowie
  4. hilfsbedürftige Personen, die unverschuldet in Not geraten sind, unabhängig von Herkunft, Abstammung und Glauben der Menschen zu unterstützen und in sozialen Härtefällen zu helfen.

Sie verfolgt damit ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke und ist steuerlich als gemeinnützig anerkannt. Zweck der Stiftung ist auch die Beschaffung und Weiterleitung von Mitteln für die Verwirklichung der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften und juristische Personen des öffentlichen Rechts.

II. Fördergrundsätze

Der TAG Miteinander Stiftung macht zur Grundlage ihrer Fördertätigkeit, dass die geförderten Institutionen und Personen nachstehende Grundsätze einhalten:

  • Die Verwendung der Mittel bei der Tätigkeit von Förderprojekten erfolgt unabhängig von Herkunft, Abstammung und Glauben der Menschen.
  • Regelkonformes und ethisch einwandfreies Verhalten und partnerschaftliche sowie auf Transparenz und Fairness beruhende Kooperationen sind die Grundlage jeder Zusammenarbeit.
  • Die maßgebenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere auch zur Geldwäscheprävention werden beachtet und es wird keine Form von Korruption, Bestechung und kein Geschäftsgebaren toleriert, das den Eindruck unzulässiger Beeinflussung oder Einflussnahme erwecken könnte.
  • Interessenkonflikte sind auszuschließen, insbesondere sind geschäftliche und/oder persönliche Verbindungen zwischen den jeweiligen Entscheidungsträgern über Förderprojekte und Mitwirkenden sowie Geförderten unaufgefordert im Vorwege einer möglichen Förderentscheidung sowie bei späterem Auftreten unverzüglich gegenüber dem Stiftungsvorstand transparent zu machen.

Die TAG Miteinander Stiftung erwartet von den von ihr geförderten Institutionen und Personen, dass sie mit diesen Förder- und Handlungsgrundsätzen übereinstimmen und sich entsprechend verhalten. Ein nachgewiesener Verstoß kann bis zur Beendigung der Förderung und der Kooperation zwischen der Stiftung und dem Geförderten führen.

III. Förderverfahren

Antragsberechtigt sind Initiativen, karitative Einrichtungen und Organisationen, die sozial oder auf kulturellem Gebiet aktiv sind oder werden wollen und deren Ziele sich zumindest in einem der vier Förderbereiche (siehe oben Ziffer I. 1.- 4.) wiederfinden bzw. einem weitgehend inhaltlich entsprechen. 

Die Förderung bzw. Unterstützung durch die Stiftung setzt einen Antrag voraus. Aus dem Antrag soll folgendes hervorgehen: der Förderbereich, der Förderanlass, eine Begründung des Antrags, die Fördersumme sowie Angaben zum Antragsteller. Ein Antrag kann über das Antragsformular auf der Webseite der TAG Miteinander Stiftung (https://tag-miteinander-stiftung.de/foerderung/#antragsberechtigte) gestellt werden. 

Nach Prüfung der Voraussetzungen entscheidet der Vorstand der Stiftung zeitnah über den Förderantrag.

IV. Allgemeines

Die Fördergrundsätze in ihrer jeweils gültigen Fassung finden auf alle eingehenden Förderanträge Anwendung und sind Bestandteil der Förderzusage. Darüber hinaus können sie auch auf der Webseite der TAG Miteinander Stiftung eingesehen werden (https://tag-miteinander-stiftung.de/foerderung/).

Hamburg, Juni 2024

Der Vorstand

TAG Miteinander Stiftung